Update: Aktuelle Infos zur Kindertagesbetreuung vom 20.01.2021

Die aktuellen Covid-19-Infektionszahlen machen weiterhin bundesweit Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig. In der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.01.2021 wurden weitere Maßnahmen ab dem 11.01.2021 zunächst bis zum 14.02.2021 beschlossen, die auch die Kindertagesbetreuung betreffen. 

Wir informieren Sie heute über aktuelle Maßnahmen in unseren Kitas zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen für Ihr Verständnis, Ihr Vertrauen und Ihren Zusammenhalt angesichts der sich in den Pandemiezeiten ändernden Regelungen danken.

Schließung von Kindertageseinrichtungen

Auch über den 31.01.2021 hinaus sind grundsätzlich bundesweit Kindertageseinrichtungen geschlossen. 

Es wird eine Notbetreuung eingerichtet, die folgende Personengruppen in Anspruch nehmen können:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.
  • Kinder, deren Betreuung zu Sicherstellung des Kindswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist.
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Wir appellieren inständig an Sie: Bitte nehmen Sie die Kontaktbeschränkungen ernst! Nutzen Sie die Kita-Betreuung nur, wenn die Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann und Sie die Notbetreuung wirklich brauchen!

Bitte melden Sie sich bei Ihrer Einrichtungsleitung, wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Mit dem hier verlinkten Formular bestätigen Sie, dass die Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Private Zusammenkünfte sind ab Montag, den 11.01.2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.

Allgemeine Regeln und Regelungen im Umgang mit Krankheitsanzeichen

Der Schutz der Gesundheit der Kinder, Familien und Mitarbeiter*innen hat für uns oberste Priorität. Deshalb verfolgen wir konsequent unsere Hygienekonzepte.

Die allgemeinen Regelungen und die Regelungen im Umgang mit Krankheitsanzeichen gelten weiterhin.

Infos zu den aktuellen Regelungen zur Kita-Betreuung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Hier finden Sie weitere Erläuterungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kita-Einrichtungen.

Den Rahmen-Hygieneplan finden Sie hier.

Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Frau Rita Baßler09161 8728660

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