Angebot
Buchungszeiten und Beiträge
Ab 01.09.2024
Sie können die Betreuungszeit Ihres Kindes nach Ihren Wünschen für jeden Wochentag festlegen. Aus Ihren individuellen Zeiten berechnet sich der Hort-Beitrag. In Absprache mit der Leitung sind Zeiten individuell buchbar und monatsweise veränderbar.
Die Mindestbuchungszeit beträgt 3 bis 4 Stunden, die Kernzeit ist dabei von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Stunden pro Tag | Beitrag pro Monat Hort |
---|---|
2 bis 3 Stunden | 103,00 € |
3 bis 4 Stunden | 115,00 € |
4 bis 5 Stunden | 127,00 € |
5 bis 6 Stunden | 139,00 € |
6 bis 7 Stunden | 151,00 € |
Der Monatsbeitrag wird per Lastschrift vom AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V. (Träger der Einrichtung) immer zum 15. des Monats eingezogen. Die Abbuchung erfolgt von September bis August, da die Kosten auf zwölf Monate umgelegt sind. Um staatliche Förderung zu erhalten, müssen mindestens 15 Ferientage gebucht werden. Der zusätzliche Ferienbetrag pro Monat muss individuell berechnet werden.
Nebenkosten pro Monat Hort | |
Spielgeld | 5,00 € |
Verpflegung | 15,00 € |
Verbrauchsmaterial | 10,00 € |
Küchenservice | 10,00 € |
Das Essensgeld beträgt in der Krippe und im Kindergarten 3,50 € pro Tag.
Das Essensgeld vom Vormonat wird im laufenden Monat per Lastschrift eingezogen (Anzahl der Essen x 3,50 Euro). Kinder, die nicht am Mittagessen teilnehmen, müssen ausreichend Vesper zum Verzehr mitbringen.
Jetzt geöffnet
ÖffnungszeitenFrau Rita Baßler09161 8728660Mail senden
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Gibt es finanzielle Unterstützung? Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?
Auf Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung der Kita über die Höhe der anfallenden Elternbeiträge für das Jugendamt. Hier wird geprüft, ob Beiträge ganz oder teilweise übernommen werden können. Regional unterschiedlich können über Jobcenter oder Sozialämter Anträge auf Kostenübernahme z. B. für Verpflegung oder Kosten für Ausflüge gestellt werden.
Wie setzen sich Elternbeiträge zusammen?
Jede Kindertagesstätte legt eine Preisliste mit Grundbeträgen fest - der Beitrag ist somit abhängig von der Preisliste und von den individuellen Buchungsstunden. Hinzu kommen Nebenkosten, die je Einrichtungsart leicht varriieren können: Mittagessen, Spiel-, Getränke-, Service- und Hygienegeld, ggf. Frühstücksgeld.
Alle Beiträge werden zur Monatsmitte abgebucht.
Das Mittagessen kann z.B. bei Erkrankung des Kindes bis zu einer bestimmten Uhrzeit abbestellt werden - somit erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Essenskosten.
Können Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden?
Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Über unseren zentralen Fachbereich Finanz- und Rechnungswesen erhalten Sie eine Übersicht der tatsächlich bezahlten Kita Gebühren pro Kalenderjahr. Weiterführende Hinweise finden Sie z. B. unter www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s160.php
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