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Buchungszeiten und Beiträge

Buchungszeiten und Beiträge

Sie können die Betreuungszeit Ihres Kindes im Hort für jeden Wochentag individuell festlegen.
Die Buchungszeiten richten sich nach Ihren Wünschen. Aus Ihren individuellen Zeiten berechnet sich der Kita-Beitrag Elternbeitrag.

Die Mindestbuchungszeit im Hort beträgt in der Regel 3-4 Stunden pro Tag. Die Kernzeit ist von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr festgelegt.

Die Staffelung der Buchungszeiten und des Kita-Beitrags ab 01.01.2024 gestaltet sich wie folgt:

Stunden pro Tag

Beitrag pro Monat

1 bis 2 Stunden 88,00 €
2 bis 3 Stunden 99,00 €

3 bis 4 Stunden

110,00 €

4 bis 5 Stunden

121,00 €

5 bis 6 Stunden

132,00 €

6 bis 7 Stunden

143,00 €

7 bis 8 Stunden

154,00 €

8 bis 9 Stunden

165,00 €

9 bis 10 Stunden

176,00 €

10 bis 11 Stunden 187,00 €
11 bis 12 Stunden 198,00 €
über 12 Stunden 209,00 €

Der Monatsbeitrag wird per Lastschrift vom AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V. (Träger der Einrichtung) immer zum 15. des Monats eingezogen. Die Abbuchung erfolgt von September bis August, da die Kosten auf zwölf Monate umgelegt sind. Um staatliche Förderung zu erhalten, müssen mindestens 15 Ferientage gebucht werden. Der zusätzliche Ferienbetrag pro Monat muss individuell berechnet werden.

Nebenkosten pro Monat für Hortkinder

  • 7,00 € Spielgeld   
  • 15,00 € Verpflegung    
  • 10,00 € Verbrauchsmaterial 
  • 10,00 € Küchenservice "Warmesser"
  • 5,00 € Küchenservice "Kaltesser"

Nebenkosten pro Tag für Hortkinder

  • 3,50 € Mittagessen

Das Essensgeld vom Vormonat wird im laufenden Monat per Lastschrift eingezogen (Anzahl der Essen x 3,50 Euro). Kinder, die nicht am Mittagessen teilnehmen, müssen ausreichend Vesper zum Verzehr mitbringen.

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Gibt es finanzielle Unterstützung? Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?

Auf Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung der Kita über die Höhe der anfallenden Elternbeiträge für das Jugendamt. Hier wird geprüft, ob Beiträge ganz oder teilweise übernommen werden können. Regional unterschiedlich können über Jobcenter oder Sozialämter Anträge auf Kostenübernahme z. B. für Verpflegung oder Kosten für Ausflüge gestellt werden.

Wie setzen sich Elternbeiträge zusammen?

Jede Kindertagesstätte legt eine Preisliste mit Grundbeträgen fest - der Beitrag ist somit abhängig von der Preisliste und von den individuellen Buchungsstunden. Hinzu kommen Nebenkosten, die je Einrichtungsart leicht varriieren können: Mittagessen, Spiel-, Getränke-, Service- und Hygienegeld, ggf. Frühstücksgeld.

Alle Beiträge werden zur Monatsmitte abgebucht.

Das Mittagessen kann z.B. bei Erkrankung des Kindes bis zu einer bestimmten Uhrzeit abbestellt werden - somit erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Essenskosten.

Können Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Über unseren zentralen Fachbereich Finanz- und Rechnungswesen erhalten Sie eine Übersicht der tatsächlich bezahlten Kita Gebühren pro Kalenderjahr. Weiterführende Hinweise finden Sie z. B. unter www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s160.php

Weitere Fragen
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Frau Rita Baßler09161 8728660

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